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Dr. Stoll & Sauer verklagt Tesla Germany aufgrund unseriöser Verkaufspraktiken

Archivmeldung vom 16.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das T im Logo von Tesla soll einen Sektor des Querschnitts eines Elektromotors darstellen
Das T im Logo von Tesla soll einen Sektor des Querschnitts eines Elektromotors darstellen

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Tesla Germany GmbH ist mit einer Klage der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konfrontiert. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hatte Tesla Germany ein Fahrzeug aus der Reihe "Model X" verkauft. Der Verbraucher hatte jedoch vorher bei Tesla extra nachgefragt, ob bereits ein Nachfolgemodell geplant oder sogar schon vorbestellbar wäre.

Tesla Germany verneinte die Frage. Der Kauf kam Ende Oktober 2020 zustande. Knapp drei Monate später kam heraus, dass das Nachfolgemodell des "Model X" auf der Tesla-Homepage angeboten wurde. Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommen wird.

In der Klage verlangt der Verbraucher von Tesla, das Fahrzeug "Model X" zurückzunehmen und stattdessen das neue "Model X Plaid" auszuliefern. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Verbraucher durch Falschinformation von Tesla geschädigt

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Vorgehensweise von Tesla als höchst unseriös. Tesla hat bewusst wahrheitswidrig informiert, damit sie das alte Modell noch verkaufen kann, bevor sich das neue auf dem Markt befindet. Für Dr. Stoll & Sauer liegt es auf der Hand, dass Tesla Germany bereits Ende Oktober 2020 Bescheid gewusst haben muss, dass das neue Fahrzeug "Model X Plaid" demnächst auf dem Markt angeboten wird. Das amerikanische Mutterunternehmen muss die deutsche Tochter informiert haben.

Dem Verbraucher ist durch diesen unseriösen Verkaufstrick ein Schaden entstanden. Denn hätte er gewusst, dass demnächst ein neues Modell erscheint, hätte er selbstverständlich mit dem Kauf abgewartet. Deshalb hatte er bei Tesla auch ausdrücklich nachgefragt, ob ein neues Modell in Planung sei. In keinem Fall hätte er das alte "Model X" erworben. Es liegt eine vorvertragliche Pflichtverletzung gemäß §§ 280, 241 Abs. 2 BGB vor.

Der US-Autobauer wusste jedoch, dass er diese alten Modelle nicht mehr verkaufen können wird, wenn ein neues erhältlich ist. Von daher entschloss sich Tesla aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer, die Kunden bewusst zu täuschen. Es mag zwar sein, dass Tesla von sich aus nicht verpflichtet gewesen wäre, auf den Modellwechsel hinzuweisen. Im vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit, dass der Kunde ausdrücklich nach dem neuen Modell nachgefragt hatte. Hier wurde bewusst wahrheitswidrig eine falsche Tatsachenbehauptung gegenüber dem Kunden aufgestellt. Tesla wollte dadurch das eigene Gewinninteresse sichern.

Dies ging zu Lasten des Verbrauchers. Zudem ist durch das neuere Modell das Vorgängermodell deutlich im Wiederverkaufswert gemindert - und das nach nicht einmal drei Monaten und 1000 gefahrenen Kilometern. Die Kanzlei hat daher am 15. Februar 2021 am Landgericht Offenburg Klage eingereicht. Um den Informationsfluss zwischen dem deutschen Tochter-Unternehmen und dem US-Mutterkonzern genau zu klären, sollen die Geschäftsführer von Tesla Germany sowie der CEO von Tesla, Elon Musk, befragt werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, denen mit Tesla Ähnliches widerfahren ist, zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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