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EBA Bericht zu Harmonisierung von Covered Bonds

Archivmeldung vom 20.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die EBA hat heute die erstmals im Spätsommer dieses Jahres skizzierten Vorschläge für eine europäische Harmonisierung der nationalen Covered Bond Regime in einem rund 150-seitigen Dokument konkretisiert.

"Wir begrüßen den Bericht der EBA. Sie hat damit den ersten konkreten Regulierungsvorschlag für die europäischen Covered Bond Märkte vorgelegt. Die Pfandbriefbanken werden den EBA-Vorschlag konstruktiv begleiten und weiter ihre Erfahrung und Expertise im Sinne einer robusten und zugleich differenzierten europäischen Regelung einbringen", so Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken. "Das EBA-Papier orientiert sich in wesentlichen Punkten an den Vorschriften des deutschen Pfandbriefgesetzes".

Um die regulatorische Privilegierung gedeckter Schuldverschreibungen in Europa dauerhaft zu sichern, hat sich der Verband bereits im Vorfeld des EBA Berichts für eine prinzipienorientierte Integration und qualitativ hochwertige Mindeststandards eingesetzt. Wolfgang Kälberer, Leiter des Brüsseler Büros des Verbandes: "Die Vollharmonisierung der Covered Bond Märkte in Europa auf qualitativ niedrigem Niveau ist damit vom Tisch. Der Regulierungsvorschlag der EBA ist vielversprechend und weist in die richtige Richtung. Aber der Teufel steckt im Detail und wir halten die Vorschläge in der gegenwärtigen Form für sehr weitreichend."

Zusätzlich zu dem Bericht der EBA erwartet die Kommission bis Ende März 2017 die Ergebnisse einer Studie über mögliche Auswirkungen einer Regulierung der Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen.

Zur Jahresmitte 2017 wird mit einer Entscheidung der Kommission gerechnet, ob und wenn ja, welche legislative Maßnahme ergriffen werden soll.

Im Rahmen der Kapitalmarktunion will die Kommission den europäischen Covered Bond Markt homogener, transparenter und damit noch attraktiver für Anleger und Emittenten gestalten. Zugleich soll ein Fundament für die dauerhafte regulatorische Privilegierung gedeckter Schuldverschreibungen in Europa gelegt werden. Als Basis für die Integration der nationalen Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen sieht der Plan auf seiner ersten Stufe eine Richtlinie vor, in der die grundlegenden Eigenschaften von Covered Bonds definiert werden.

In Stufe zwei sollen die darüber hinaus zu erfüllenden Anforderungen an privilegierungsfähige Covered Bonds in der Capital Requirements Regulation, CRR, enger als bisher gefasst werden. In Stufe 3 soll die Konvergenz nationaler Covered Bond Systeme auf Basis einer Empfehlung der Kommission freiwillig weiter vorangetrieben werden.

Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. (ots)

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