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Telekom-Prozess: Kleinaktionäre gehen leer aus

Archivmeldung vom 16.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Im jahrelangen Prozess von 17.000 Kleinanlegern gegen die Deutsche Telekom haben die Kläger eine Schlappe erlitten. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch in einem Musterprozess urteilte, enthielt der Börsenverkaufsprospekt des Konzerns aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler. Die Kleinaktionäre können somit keinen Schadensersatz geltend machen und gehen leer aus.

Prozessbeobachter erwarten, dass das Verfahren nun vor den Bundesgerichtshof gebracht wird. Die Aktionäre werfen der Telekom vor, in ihrem Börsenverkaufsprospekt zum dritten Börsengang im Jahr 2000 nicht genügend über wirtschaftliche Risiken informiert zu haben. Der Konzern bestreitet dies.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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