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Vierte Tarifverhandlung im Baugewerbe führt zur Einigung

Archivmeldung vom 18.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Frank Dupré Bild: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
Frank Dupré Bild: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Für die rund 760.000 Beschäftigten im Baugewerbe wurde nach 14-stündigen zähen Tarifverhandlungen in den Nachtstunden in Wiesbaden folgendes Ergebnis erzielt: "Die Löhne und Gehälter sollen in den alten Bundesländern am 1. Mai 2016 um 2,4 % und am 1. März 2017 um 2,2 % und in den neuen Bundesländern zu denselben Zeitpunkten um 2,9 % und 2,4 % steigen. Dies entspricht einer Gesamterhöhung von 4,6 Prozent im Westen und 5,3 Prozent im Osten bei einer Laufzeit von 22 Monaten."

Für die Tätigkeit auf auswärtigen Baustellen wurde folgende Vereinbarung getroffen:"Die Arbeitgeber werden künftig (ab 1. Januar 2017) die Unterkünfte stellen. Anstelle der bisherigen Auslösung erhalten die Arbeitnehmer bei auswärtiger Übernachtung zukünftig einen Verpflegungszuschuss von arbeitstäglich 24 Euro.

Für die Auszubildenden wird die Ausbildungsvergütung nach den Ausbildungsjahren degressiv gestaffelt zum 1. Juni 2016 und 1. Juni 2017 erhöht.

Frank Dupré, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, und Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, sagten zum Ende der Verhandlungen: "Mit diesem Abschluss sind wir der Gewerkschaft weit entgegen gekommen. Unsere Mitarbeiter erhalten aufgrund der niedrigen Inflationsrate eine deutliche Reallohnsteigerung und einen angemessenen Anteil an der Branchenentwicklung. Auch die Lohnangleichung Ost-West schreitet voran. Insbesondere durch die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wird die Attraktivität der Branche weiter gesteigert."

Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaft.

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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