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DGB: DIHK-Urteil trifft auch Handwerkskammer

Archivmeldung vom 15.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die IHK Nord Westfalen aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austreten muss, zieht Kreise. "Dieses bahnbrechende Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Industrie- und Handelskammern, sondern auch auf die Handwerkskammern und den ZDH", sagte Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dem "Handelsblatt".

"Die Handwerkskammern sollten sich zukünftig sehr genau anschauen, zu welchen Themen und Forderungen sie sich öffentlich äußern." Äußerungen zur Anhebung der Minijobgrenze oder zu den Dokumentationspflichten beim Mindestlohn, die den Interessen der in den Handwerkskammern vertretenen Arbeitnehmern klar zuwiderliefen, gehörten jetzt der Vergangenheit an, so der Gewerkschafter.

"Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht hier für Klarheit gesorgt hat." Die obersten Verwaltungsrichter hatten einem Kläger Recht gegeben, der den Austritt seiner IHK Nord Westfalen aus dem DIHK verlangt, weil der Dachverband sich außerhalb seiner Kompetenzen mehrfach auch zu allgemeinpolitischen Fragen geäußert hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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