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stern: Billigfriseur C&M droht Mitarbeitern mit weniger als 220 Euro Tagesumsatz mit Kündigung

Archivmeldung vom 21.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pauline  / pixelio.de
Bild: pauline / pixelio.de

Die Billigfriseurkette C&M beschäftigt offenbar Mitarbeiter zu rechtswidrigen Bedingungen. Das berichtet das Hamburger Magazin stern in seiner neuen, am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Das Unternehmen C&M Company aus Hamburg bietet seine Dienstleistungen zum Einheitspreis von 11 Euro an, betreibt mehr als 170 Filialen und hat rund 800 Beschäftigte. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und interne Vermerke, die dem stern vorliegen, legen nahe, dass der Niedrigpreis zu Lasten der Mitarbeiter geht.

Nach dem Urteil des renommierten Arbeitsrechtlers Peter Schüren von der Universität Münster verstoßen die zentralen Regelungen über Arbeitszeit und Lohn danach gegen das Arbeitsrecht oder tarifliche Bestimmungen. So vereinbart C&M in seinen Arbeitsverträgen mit den Mitarbeitern regelmäßig eine sogenannte "Arbeitspflicht" - "einen täglichen Umsatz von 220 Euro als Mindestarbeitsleistung". Die Unterschreitung dieses Wertes "schon an einem Arbeitstag" sei ein "verhaltensbedingter Kündigungsgrund". Damit wälzt der Arbeitgeber faktisch das wirtschaftliche Risiko des Arbeitsmangels auf seine Beschäftigen ab. Laut Professor Schüren ist so eine Mindestumsatzklausel unwirksam und eine Kündigung wegen Nichterreichung abwegig: "Der Arbeitgeber hat sich hemmungslos über die geltenden Gesetze hinweggesetzt."

C&M hat außerdem mit Mitarbeitern eine "betriebsübliche Arbeitszeit" von 42,5 Wochenstunden vereinbart. Das ist mehr als die im Durchschnitt gesetzlich zulässige und in Tarifverträgen vereinbarte Arbeitszeit. C&M verstößt so offenbar in mehreren Bundesländern gegen allgemeinverbindliche Tarifverträge für das Friseurhandwerk. Im entsprechenden Tarifvertrag für Bayern ist etwa eine Arbeitszeit von 37 Stunden vereinbart - 5,5 Stunden weniger als bei C&M als "betriebsüblich" vereinbart. Professor Schüren: "Hier spart der Arbeitgeber richtig Geld." Denn laut Tarifvertrag müsste er für jede zusätzliche Stunde Zuschläge zahlen.

Vom stern mit den Vorwürfen konfrontiert, ließen die Anwälte des Unternehmens ausrichten: Der Preisvorteil von C&M werde nicht durch niedrige Löhne erzielt. Allerdings trage der einzelne Mitarbeiter in Dienstleistungsbranchen ein "Beschäftigungsrisiko". Der Friseur habe es "durch die Qualität seiner eigenen Arbeit wesentlich stärker in der Hand, ob Kunden zu ihm wiederkommen" - als etwa Verkäufer in Elektronikmärkten. Zum Thema Arbeitszeit ließ C&M erklären, die rechtlichen Vorschriften würden häufig "falsch interpretiert". Regelmäßig vereinbarte Mehrarbeit würde immer abgegolten, wobei man sich von "im Einzelfall von möglichen Fehlern nicht freisprechen will".

Quelle: Gruner+Jahr, stern (ots)

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