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US-Pensionsfonds verklagt Fiskus wegen Cum-Ex-Geschäften

Archivmeldung vom 02.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ein US-amerikanischer Investor hat die oberste deutsche Steuerbehörde verklagt. Hintergrund ist der Streit über milliardenschwere Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.

Im Kampf um diese sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zieht ein US-Pensionsfonds nun gegen das Bundeszentralamt für Steuern vor das Finanzgericht Köln. Der Investor will die Erstattung von Kapitalertragssteuern erzwingen, die der Fiskus verweigert. Es geht um den Handel mit Aktien kurz vor (Cum) und kurz nach (Ex), dem Tag, an dem die Dividende an Anteilseigner ausgezahlt wird. Aus Sicht von Staatsanwälten und Steuerbehörden haben Banken und Investoren über Jahre Geschäfte in großem Stil so gestaltet, dass Finanzämter die Dividendensteuer mehrfach erstatteten, obwohl sie zuvor nur einmal abgeführt worden war.

Die Finanzfirmen argumentieren, sie hätten auf bestehendes Steuerrecht vertraut. Ein Grundsatzurteil dazu fehlt, die einzelnen Fälle unterscheiden sich. Der klagende US-Fonds etwa hatte mit Investorengeldern eines Fondsanbieters in börsliche Geschäfte um den Dividendenstichtag investiert. In anderen Fällen wurde außerhalb der Börse gehandelt, was Absprachen erleichtert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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