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SEPA-Wucherpauschale bei Vodafone gestoppt

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zahlung: Gebühr bei Überweisung unzulässig.
Zahlung: Gebühr bei Überweisung unzulässig.

Bild: pixabay.com, BNN_NEWS

Der deutsche Mobilfunkanbieter Vodafone darf nicht länger Gebühren in Höhe von 2,50 Euro je SEPA-Überweisung bei der Bezahlung von Rechnungen durch den jeweiligen Kunden verlangen. Das hat das Landgericht München nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden.

Zusatzkosten unzulässig

"Das Gericht hat klargestellt, dass Kunden ihre Rechnungen ohne Zusatzkosten per Überweisung bezahlen können - egal, wann sie ihren Vertrag abgeschlossen haben. Eine andere Regelung im Kleingedruckten ist unzulässig", erklärt vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. Vodafone bezeichnet die Überweisungsgebühr, die für Kunden mit älteren Verträgen gilt, die nicht per SEPA-Lastschrift zahlen, als "Selbstzahlerpauschale".

Laut der vzbv steht das aber im Widerspruch zu einer Gesetzesnovelle im Bürgerliches Gesetzbuch, die am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Diese besagt, dass Unternehmen für Zahlungen durch Lastschriften, Überweisungen und Kreditkarten keine Gebühr verlangen dürfen.

Alle Kunden gleich behandeln

Trotz der Gesetzesnovelle hat Vodafone weiterhin die Gebühr von 2,50 Euro pro Überweisung von Kunden verlangt, deren Vertrag vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung geschlossen wurde. Dem Landesgericht München zufolge handelt es sich hier um einen Verstoß, denn das Gebührenverbot müsse für alle Vodafone-Kunden gelten - unabhängig davon, wie alt ihr Vertrag ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.pressetext.com/Georg Haas

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