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Weniger Beschwerden über Banken bei der BaFin

Archivmeldung vom 18.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Zahl der Beschwerden über Anlageberater bei der Finanzaufsicht Bafin ist gesunken. Das geht aus einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums zum Beschwerderegister hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. Danach gab es im vergangenen Jahr 4.353 entsprechende Meldungen an die Bafin. Nach der Einführung des Registers waren es deutlich mehr. So gab es 2013 noch 9.720 Meldungen.

Seitdem sinkt die Zahl kontinuierlich. Im Jahr 2016 waren es 4.996 Beschwerden. Als Konsequenz aus der Finanzkrise, in deren Folge auch viele Kleinanleger Geld verloren, hatte die Bundesregierung das Beschwerderegister eingeführt. Dort müssen Banken sämtliche Mitarbeiter der Anlageberatung und des Vertriebs registrieren. Derzeit sind es knapp 130.000 Anlageberater. Gibt es Beschwerden von Kunden gegen sie, muss die Bank auch das melden. Seit Einführung des Registers bei der Bafin wurden insgesamt 34 .925 Beschwerden registriert. Sanktionen sind bisher die Ausnahme, wie aus dem Schreiben des Finanzministeriums hervorgeht. Es habe bisher sechs Verwarnungen durch die Bafin gegeben, die sich gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen richteten.

"Darüber hinaus wurden zwei Anlageberater und sechs Vertriebsbeauftragte aufgrund von Verstößen verwarnt." Es seien im Zusammenhang mit dem Beschwerderegister Geldbußen von insgesamt 138. 000 Euro verhängt worden, heißt es in dem Schreiben. Angesichts dieser Zahlen gibt es Kritik. "Mit dem Beschwerderegister wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, der den Bericht vom Finanzministerium angefordert hat. "Es gibt faktisch keinen Informationsgewinn der Bafin, aber enorme Bürokratiekosten für die Banken." Die Regierung hat die Kosten für die Einführung mit knapp drei Millionen Euro beziffert. Die laufenden Kosten für die Banken sollten bei rund 780.000 Euro liegen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass sie mittlerweile darunter liegen und verteidigte das Instrument. Mit dem Beschwerderegister "geht nach Wahrnehmung der Bafin ein Disziplinierungseffekt bei den Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ihren Mitarbeitern einher". Das führe zur Sorgfalt und Einhaltung von Verhaltenspflichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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