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EU-Verordnung: Ab 2016 europaweit neue Kontonummern Pflicht

Archivmeldung vom 15.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Bis Februar 2016 sollen laut EU-Verordnung die nationalen Kontonummern durch die internationale Kontonummer IBAN und neue Bankkennung BIC ersetzt werden. Dies beschloss das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg. Dadurch entfallen die europäischen Grenzen beim Bezahlen per Überweisung oder Bankentzug.

Dank der langen Übergangszeiten soll ein Chaos vermieden werden und der Wechsel den Kunden einfacher gemacht werden. Freiwillig konnten IBAN und BIC bereits seit 2008 verwendet werden, dies wurde allerdings in Deutschland kaum verwendet. Zu lang und kompliziert seien die neuen Nummern, klagten viele Kontoinhaber. Deshalb beschloss das Europäische Parlament, dass innerhalb eines Landes die BIC ab 2014, europaweit ab 2016 nicht mehr angegeben werden muss.

Die IBAN, die aus bisheriger Kontonummer, Bankleitzahl, Ländercode DE und zweistelliger Prüfnummer besteht, sei leichter zu merken. Das umstrittene Lastschriftverfahren gilt in Deutschland weiterhin, entschied das EU-Parlament.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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