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Industrie und Handwerk fordern Kurzarbeitergeld auch für Azubis

Archivmeldung vom 28.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Paul-Georg Meister/pixelio.de
Bild: Paul-Georg Meister/pixelio.de

Industrie und Handwerk haben die Politik aufgefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld schnellstmöglich auf Lehrlinge auszuweiten, sonst sähen sich Betriebe in der Krise gezwungen, ihre Auszubildenden zu kündigen.

"Wir müssen dringend vermeiden, dass Betrieben, die von der Krise massiv betroffen sind, nichts anderes übrigbleibt, als Ausbildungsverhältnisse zu beenden", sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, der "Welt am Sonntag".

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), forderte, es müsse für Betriebe in der Krise "vom ersten Tag an möglich sein, Kurzarbeitergeld auch für Azubis zu erhalten". Nach Beschlüssen der Bundesregierung können Betriebe in der aktuellen Corona-Krise bereits ab einem Arbeitsausfall von zehn Prozent Kurzarbeit für ihre Beschäftigten beantragen. Der Staat zahlt dann 60 Prozent des letzten Nettogehalts und erstattet dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Die rund 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland sind von dieser Regelung allerdings bisher ausgenommen. Ihnen müssen Betriebe laut Bundesausbildungsgesetz auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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