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1,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im November 2022 als im Vormonat

Archivmeldung vom 12.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Foto: Martin Kraft / Eigenes Werk
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2022 um 1,2 % gegenüber Oktober 2022 gestiegen. Im Oktober 2022 hatte die Zahl um 18,4 % gegenüber September 2022 zugenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

0,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Von Januar bis September 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 10 643 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 0,4 % weniger als von Januar bis September 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen mit rund 45,5 Milliarden Euro deutlich höher gelegen, da damals mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als von Januar bis September 2022.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2022 im Baugewerbe mit 1 970 Fällen (Januar bis September 2021: 1 821; +8,2 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1 571 Verfahren (Januar bis September 2021: 1 593; -1,4 %).

18,6 % weniger Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2022 als im Vorjahreszeitraum

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2022 um 18,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für November 2022, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren jedoch Hinweise auf die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar sind.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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