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Befreiung von EEG-Umlage: Unternehmen müssen ab Februar Gebühren für Anträge zahlen

Archivmeldung vom 14.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: knipseline / pixelio.de
Bild: knipseline / pixelio.de

Industrieunternehmen, die ihre Umlage zur Förderung der erneuerbarer Energien begrenzen lassen wollen, müssen ab Februar Gebühren für ihre Anträge beim Staat bezahlen. Das sieht laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" eine Verordnung von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) vor.

Eine abschreckende Wirkung für Antragsteller dürfte von der neuen Gebühr allerdings kaum ausgehen, da sie nur einen Bruchteil der zu erwartenden Entlastung ausmacht. Ein energieintensives Unternehmen wie eine Papierfabrik mit einem Jahresverbrauch von etwa 100 Gigawattstunden müsste nach der Verordnung etwa 6.500 Euro für den Antrag entrichten; die Begrenzung selbst brächte der Firma jedoch ein Plus von 5,1 Millionen Euro.

Der grüne Energieexperte Oliver Krischer hält die neue Gebührenordnung für den "albernen Versuch, in der Öffentlichkeit den Anschein einer finanziellen Beteiligung der ansonsten befreiten Industrie zu erwecken".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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