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DAX-Aufsichtsrat kritisiert Defizite bei Wirecard-Gesetz

Archivmeldung vom 12.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Norbert Winkeljohann, Aufsichtsratschef von Bayer und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Bank, kritisiert einzelne Regelungen des nach dem Wirecard-Skandal in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). "Der Gesetzgeber hat schnell und einschneidend auf den Fall Wirecard reagiert, dennoch bleiben einige Probleme ungelöst", schreibt er in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Ein Problem sei, dass die Pflicht zur häufigeren Rotation der Wirtschaftsprüfer die Qualität der Prüfung von Unternehmensbilanzen beeinträchtigen könne. "Weil jeder Prüferwechsel mit der Gefahr von Wissens- und Informationsverlusten einhergeht, kann die Verkürzung der Mandatslaufzeit auf maximal zehn Jahre die Prüfungsqualität sogar beeinträchtigen", so Winkeljohann.

Mit diesem Risiko sind laut seinem Gastbeitrag insbesondere international tätige Konzerne konfrontiert, weil die Vorschriften über die externe Rotation von Land zu Land variieren. Die Anforderungen des am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetzes an den Umfang der Abschlussprüfung gehen Winkeljohann teils aber nicht weit genug: "Ein schwerwiegendes Defizit des FISG ist zudem darin auszumachen, dass die zwingend einzurichtenden Internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme auch künftig keiner externen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen werden müssen", schreibt der Gastautor. Stattdessen sei der Aufsichtsrat mit der Prüfung der Überwachungssysteme allein auf sich selbst gestellt, falls er nicht freiwillig eine zusätzliche Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer beauftrage. "Sobald möglich, sollte der Gesetzgeber dieses konzeptionelle Defizit beheben", fordert er. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Lücke zwischen den Erwartungen der Öffentlichkeit und dem tatsächlichen Auftrag des Abschlussprüfers durch das FISG sogar noch erweitere.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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