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Fahrgastrechte: Beschwerde per Formular

Archivmeldung vom 25.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Rechtzeitig zum Inkrafttreten der neuen Fahrgastrechte ab 29. Juli stellten die Deutsche Bahn und der Tarifverband TBNE in Berlin ein neues „Fahrgastrechte- Formular“ vor. Es ist groß wie ein Küchenhandtuch und soll Fahrgästen Beschwerden bei den Bahnen erleichtern.

Dem TBNE gehören 42 nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE) und alle Eisenbahnen des Bundes (DB) im Nahverkehr an. Erstmals regelt ein Bundesgesetz Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden - unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen der Verbraucher nutzt. Künftig gibt es feste Regeln für den Schadensausgleich, wenn sich Züge verspäten oder ausfallen. Kommt der Fahrgast 60 Minuten zu spät am Zielort an, sind 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent fällig - auf Wunsch auch in bar.

Bei einer drohenden Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast künftig auf die Fahrt ganz verzichten und die Erstattung seiner Ticketkosten verlangen. Braucht der Fahrgast wegen einer Verspätung von mindestens einer Stunde eine Hotelunterkunft, kann er eine kostenlose Übernachtung fordern. Das Eisenbahnunternehmen bleibt haftungsfrei, wenn eine Verspätung für das Eisenbahnunternehmen unvermeidbar war. Neu aufgenommen in den Sanktionenkatalog wurde der Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern und mit einer Fahrzeit von höchstens einer Stunde: Erreicht ein Fahrgast wegen Unpünktlichkeit des Zuges oder Zugausfall mindestens 20 Minuten später sein Ziel, darf er einen anderen Zug besteigen. Fernzüge dürfen genutzt werden, soweit keine Reservierungspflicht wie beim City Night Express oder ICE-Sprinter besteht. Zwischen 23.00 und 5.00 Uhr kann der Fahrgast bei einer Verspätung ab 60 Minuten auch in ein Taxi steigen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. 

 Der Erstattungsanspruch ist aber auf 50 Euro begrenzt. Beschwerden müssen vom Eisenbahnunternehmen künftig spätestens innerhalb von drei Monaten beantwortet sein. Das neue Beschwerdeformular erhält der Fahrgast entweder von Bahnmitarbeitern im Zug, am DBService- Point, in DB-Reisezentren, in den Fahrkartenverkaufsstellen der Bahn oder unter www.fahrgastrechte.info im Internet. Nach Einschätzung des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) werden das Überformat und die umständliche Handhabung des Formulars manchen Fahrgast abschrecken, sein Entschädigungsrecht wahrzunehmen.

Quelle: Auto- und Reiseclub Deutschland

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