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Marburger Bund und Land Hessen beschließen Ärzte-Tarifvertrag

Archivmeldung vom 18.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach dem Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zum 31.3.2004 ist es der Ärztegewerkschaft Marburger Bund Hessen (MB) gelungen, den ersten Tarifvertrag mit dem Land Hessen abzuschließen.

Es ist nicht nur der erste Tarifvertrag seit Austritt aus der TdL sondern gleichzeitig der erste arztspezifische Tarifvertrag für die über 2000 beim Land angestellten und an den Universitätskliniken Gießen, Marburg und Frankfurt tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu den bereits am 6. September 2006 vereinbarten Eckpunkten haben die Tarifkommission des MB und der Vorstand des MB Hessen jetzt dem Tarifvertrag zugestimmt, so dass der Tarifvertrag nach Ablauf des Unterschriftsverfahrens am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird.

"Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Hessen erhalten Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst eigene Tarifverträge", erklärte der Vorsitzende des MB Hessen, PD Dr. med. Andreas Scholz. "Der Ärztegewerkschaft ist es damit gelungen, für die Ärztinnen und Ärzte eine tarifliche Absicherung zu erhalten, während die Gewerkschaften verdi, GEW und dbb-tarifunion noch nicht einmal den Beginn von Verhandlungen erreichen konnten" sagte Scholz.

Zu den Kerninhalten des Tarifvertrages zähle eine wöchentliche Arbeitszeit der Klinikärzte von 42 Stunden und eine bessere Bereitschaftsdienstvergütung. So werde ein Klinkarzt für einen 16-stündigen Bereitschaftsdienst der höchsten Belastungsstufe mit Freizeitausgleich statt
bisher rd. 118,00 Euro fortan rd. 143,00 Euro erhalten, ein Facharzt erhalte anstelle von rd. 128,00 Euro nunmehr rd. 156,00 Euro je Dienst. Darüber hinaus wurde ein 25-prozentiger Vergütungszuschlag für Bereitschaftsdienste an Feiertagen vereinbart. Zudem sei aus Gründen des Arbeitsschutzes die Fortführung von "24-Stunden-Diensten" nur mit Zustimmung des Arztes möglich, was gemeinsam mit der Dokumentation der tatsächlichen Arbeitsleistung
Voraussetzung für bessere Arbeitsbedingungen sei. Daneben konnte erreicht werden, dass die Zeit als Arzt im Praktikum voll als ärztliche Tätigkeit anerkannt wird und auch beim Wechsel des Arbeitgebers, im Gegensatz zum TVöD, ärztliche Berufserfahrung Anerkennung findet und zu einem besseren Entgelt führt. Für die derzeit beim Land Beschäftigten Ärztinnen und Ärzte
wurde eine umfangreiche Besitzstandwahrung erreicht und mit einer Einmalzahlung (incl. Weihnachtszuwendung) von 4.500 Euro, bzw. 5000 Euro für Fachärzte wird ein finanzieller Ausgleich für die Zeit der Verhandlungsdauer gewährt.

Quelle: Pressemitteilung Marburger Bund Hessen e.V.

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