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Supercharger-Ladestationen von Tesla sind in Deutschland illegal

Archivmeldung vom 15.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
20 Tesla Supercharger am Seed & Greet Hilden
20 Tesla Supercharger am Seed & Greet Hilden

Foto: Tomás Freres
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Teslas Ladestationen für E-Autos verletzen das deutsche Eichrecht und sind deshalb hierzulande illegal. Die getankte Strommenge wird mangels Zähler nicht exakt berechnet. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Viele Betreiber von Ladestationen für E-Autos missachten das deutsche Eichrecht, berichtete das Handelsblatt am 12. August. Dabei betreibe das US-Unternehmen Tesla mit mehr als 1.800 Tesla-Ladestationen in Deutschland bei weitem die meisten illegalen Ladestationen, wie sich bei einer Untersuchung des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekts "IKT für Elektromobilität" jetzt herausgestellt habe. Gemäß dieser Untersuchung und auch nach den jeweiligen Geräteangaben der Hersteller entsprächen die Tesla-Stationen nicht dem deutschen Eichrecht, so das Handelsblatt am Donnerstag.

Laut der Zeitung kämen in den Tesla-Ladepark "Supercharger" mit 40 Ladestationen neben den Tesla-Fahrern mittlerweile auch viele Kunden anderer E-Fahrzeuge nach Hilden bei Düsseldorf. Das Unternehmen habe einen Teil seiner Ladestationen für 70 Cent pro Kilowattstunde Strom mittlerweile auch zum Aufladen von Fahrzeugen anderer Elektromarken geöffnet.

Allerdings – und darin bestehe das Problem – seien die Stromzapfsäulen nicht geeicht. Dementsprechend werde den Kunden beim Aufladen nicht die exakte Strommenge berechnet, erläutert das Handelsblatt. Denn in Deutschland müsse jede Station, ob im öffentlichen Raum oder auf Betriebs- und Privatgrundstücken, eichrechtskonform sein und den abgegebenen Strom genau messen, sofern der Strom nach Kilowattstunde abgerechnet wird.

Das sei bei den Tesla-Ladestationen in Ermangelung eines geeichten Zählers nicht möglich. Nur bei Flatrates oder kostenlos abgegebenem Strom dürfe das Eichrecht vernachlässigt werden, da dann dem Kunden die Kosten vorher bekannt seien."

Quelle: RT DE

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