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"FAKT": Keine Ermittlungen in BND-Backdoor-Skandal - Generalbundesanwalt beruft sich auf Verjährung

Archivmeldung vom 05.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach Recherchen des ARD-Magazins "FAKT" lehnte die Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2016 Ermittlungen im sog. Backdoor-Skandal mit Hinweis auf Verjährung ab.

In einer schriftlichen Erklärung gegenüber "FAKT" wird ein Prüfvorgang wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit zwar bestätigt, die Abklärungen hätten "...jedoch keinen Anfangsverdacht für eine geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) in nicht rechtsverjährter Zeit ergeben. Vor diesem Hintergrund war es der Bundesanwaltschaft von Gesetzes wegen nicht möglich, Ermittlungen aufzunehmen."

Am 27. September 2016 hatte das ARD-Magazin berichtet, dass der US-Sicherheitstechnikhersteller NetBotz geheime Zugänge für US-Geheimdienste in seine Kameraüberwachungssysteme eingebaut hatte. Der BND war bereits 2004 auf diesen Vorgang hingewiesen worden. Eine technische Überprüfung eines der Geräte durch den Bundesnachrichtendienst hatte ergeben, dass das System verdeckt eine Verbindung mit einem amerikanischen Militärserver herzustellen versuchte. Die Information über die manipulierte Sicherheitstechnik hatte die zuständige Spionageabwehr im Bundesamt für Verfassungsschutz offensichtlich nicht erreicht. Die zuständige Abteilung des BND verzichtete nach einem geheimen BND-Bericht aus dem Jahr 2005, den Journalisten des ARD-Magazins einsehen konnten, darauf, diese Information in die BND-Berichterstattung aufzunehmen. Der Grund war die Befürchtung möglicher politischer Implikationen bei Offenlegung dieser Information.

Derzeit ist unklar, ob behördlicherseits untersucht wird, ob die Backdoor-Lösungen für amerikanische Geheimdienste möglicherweise bis heute in hochsensiblen, sicherheitsrelevanten Bereichen von Behörden und Industrie eingebaut sind. Denn auch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lehnte "FAKT" gegenüber eine Stellungnahme zu dem Vorgang ab. Wörtlich heißt es: "Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keine Stellung nehmen können, da es sich bei den Vorgängen um eingestufte Sachverhalte handelt."

Alle anderen von "FAKT" angefragten deutschen Behörden wollten sich zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern. Darunter das Kanzleramt, der BND, das BfV und das Bundesinnenministerium.

Seit 2007 ist NetBotz Teil des französischen Großkonzerns Schneider Electric. Die Überwachungssysteme werden vor allem in hochsensiblen Sicherheitsbereichen wie Serverräumen installiert, so etwa am Frankfurter Flughafen, der koreanischen Raumfahrtuniversität oder einem Datenzentrum der thailändischen Regierung.

Quelle: MDR Mitteldeutscher Rundfunk (ots)

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