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"BamS": Verfassungsschutz soll Neonazi-Trio Geld für falsche Pässe gegeben haben

Archivmeldung vom 19.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Thüringer Verfassungsschutz soll einem Medienbericht zufolge erstmals eine direkte Geldzahlung an das Zwickauer Neonazi-Trio eingeräumt haben. Wie die "Bild am Sonntag" schreibt, habe der Geheimdienst der Terrorzelle, der zehn Morde zur Last gelegt werden, über Mittelsmänner mehr als 2.000 Mark für gefälschte Pässe zukommen lassen.

Das habe ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter am 6. Dezember 2011 vor der geheim tagenden Kontrollkommission des Thüringer Landtages gesagt, so das Blatt. Nach Aussagen des Verfassungsschützers habe seine Behörde aus abgehörten Telefonaten gewusst, dass die Neonazi-Gruppe damals dringend Geld für neue Pässe brauchte. Man habe darauf gesetzt, mithilfe der Geldzahlung konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort sowie die Tarnnamen der Rechtsterroristen zu erhalten. Der Plan sei jedoch gescheitert.

Bundesinnenministerium: Verdächtige Beate Z. kaum wegen Mordes anklagbar

Im Bundesinnenministerium geht man davon aus, dass die wegen des Verdachts auf Rechtsterrorismus inhaftierte Beate Z. nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden kann und sich letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lässt. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf die Spitze des Ministeriums. Zwar war Z. jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe B. und Uwe M. im Untergrund. Sie schweigt jedoch und wird dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun. Das aber würde bedeuten, dass Z. die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe namens "Nationalsozialistischer Untergrund" nicht nachgewiesen werden könne - mit der Folge, dass der NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische Vereinigung laut Paragraph 129 a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen besteht. Gelinge der Nachweis der Mitwisser- beziehungsweise Mittäterschaft von Z. oder anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, so heißt es in der Ministeriumsspitze, seien B. und M. im juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bewehrt.

Neben Z. sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft. Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung auf Z. bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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