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Jurist: Prüfungen unter Pandemie-Bedingungen können angreifbar sein

Archivmeldung vom 08.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

Jede schulische Prüfung, die unter Pandemie-Bedingungen abgelegt wird, kann nach Ansicht von Alexander Münch, Hamburger Fachanwalt für Bildungsrecht, im Nachhinein angefochten werden.

"Gerichte legen großen Wert darauf, dass die Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts eingehalten werden", sagte Münch dem "Spiegel". Wenn Schüler feststellten, "dass die Tische zu eng zusammenstehen, oder keine Möglichkeit besteht, die Hände zu waschen, können sie von der Prüfung zurücktreten". Er erwarte, dass es in nächster Zeit Klagen mit dieser Stoßrichtung geben werde. "Es ist unbestritten, dass die Vorbereitung aufs Abitur durch die Corona-Einschränkungen erschwert ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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