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Anwälte weisen Mittäterschäft von Zschäpe zurück

Archivmeldung vom 09.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe weisen eine Mittäterschaft ihrer Mandantin bei den Morden, Bombenanschlägen und Überfällen des "Nationalsozialistischen Untergrundes" (NSU) zurück. Das geht aus der Antwort der Anwälte auf die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hervor, die dem NDR Fernsehen exklusiv vorliegt.

Auf 22 Seiten fordert die Verteidigung eine "Nachbesserung" der Anklage, die sie als mangelhaft empfindet. Die Generalbundesanwaltsschaft hätte die fast 500-seitige Anklageschrift nicht objektiv verfasst, so die Verteidiger. Die Juristen schreiben, dass es keinen konkreten Ermittlungsbeleg gebe, der einen "wesentlichen Tatbeitrag" von Zschäpe an den Morden und Anschlägen beweist. Auch ohne Zschäpes Hilfe bei der Tarnung des Trios auf Reisen und in der Zwickauer Nachbarschaft hätten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Taten erfolgreich begehen können, argumentieren Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.

Außerdem fordern die Verteidiger, den Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung in schwere Brandstiftung abzumildern.

Spätestens Mitte April 2013 soll der NSU-Prozess in München gegen Beate Zschäpe und vier weitere Beschuldigte vor dem Oberlandesgericht beginnen. Der Generalbundesanwalt wirft der 38-jährigen Hauptbeschuldigten Zschäpe eine Mittäterschaft bei zehn Morden, 15 Raubüberfällen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung und schwere Brandstiftung mit Mordversuch vor.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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