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Geldstrafe und Auflage für Hannover 96

Archivmeldung vom 05.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 13. Dezember 2014 mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Zur Förderung der Stadionsicherheit wird Hannover 96 zusätzlich zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für die Anschaffung einer Softwarelösung zur Dokumentation und Verbesserung des Ordnungsdienstkonzeptes des Klubs zu verwenden.

Vierzig Minuten vor Beginn der Begegnung bei Werder Bremen wurden im Gästeblock insgesamt fünf Böller gezündet. Zwei Personen erlitten dadurch ein Knalltrauma.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde aufgehoben, da sich die Beteiligten auf eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren verständigt haben.

Quelle: Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (ots)

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