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Regierung will mehr Transparenz bei Bankgebühren fürs Geldabheben

Archivmeldung vom 18.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Der zunehmenden Zahl von Banken mit Gebühren fürs Geldabheben will die Bundesregierung mit mehr Transparenzvorschriften begegnen. Das geht nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" aus einer Antwort des Verbraucherschutzministeriums auf eine Grünen-Anfrage hervor. Danach ist sich die Bundesregierung sicher, dass "in Zukunft zertifizierte Vergleichswebsites zur Erhöhung der Transparenz der Kontoführungsentgelte beitragen" werden und es dadurch den Verbrauchern leichter möglich sei, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto am Markt zu finden.

Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf geplante Änderungen im Zahlungskontengesetz, die nach einem entsprechenden EU-Erlass in Kraft treten sollen. Bei der bevorstehenden Umsetzung einer neuen Richtlinie für Zahlungsdienste soll künftig außerdem vorgeschrieben werden, dass für den Ersatz eines verloren gegangenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstrumentes kein Entgelt verlangt werden darf, das die tatsächlichen Kosten übersteigt. Auch eine Verlust-Anzeige müsse kostenfrei möglich sein.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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