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Union: Alleinerziehende werden über 2021 hinaus gestärkt

Archivmeldung vom 11.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Am Mittwoch hat der federführende Finanzausschuss abschließend über das von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetz beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und der zuständige Berichterstatter Olav Gutting folgendes.

Antje Tillmann: "Wir haben den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nun entfristet. Die Verdoppelung des Entlastungsbetrags auf 4.008 EUR gilt nun über den 31. Dezember 2021 hinaus. Alleinerziehende sind besonders von dieser Pandemie betroffen. Aber auch über die Pandemie hinweg verdienen Alleinerziehende die volle Unterstützung unserer Gesellschaft."

Olav Gutting: "Es war auch dringend erforderlich, dass wir die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus i.H.v. 1.500 EUR um sechs Monate auf den 30. Juni 2021 verlängern. Die Steuerbefreiung in der bisherigen Fassung wäre am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Entsprechend wäre eine Auszahlung des Corona-Bonus im ersten Halbjahr 2021 nicht mehr steuerbefreit. So stellen wir sicher, dass der gesetzgeberische Wille während dieser Pandemie gewahrt wird und das Geld in voller Höhe dort ankommt, wo es hingehört - bei den Pflegekräften in den Krankenhäusern und Altenheimen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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