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Würzburger Stadtrat will sich nur noch mit politisch korrekten Themen befassen: Klage!

Archivmeldung vom 26.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Demokratie à la carte: Am 21. Oktober 2021 beschloss der Würzburger Stadtrat eine Änderung seiner Geschäftsordnung, wonach keine Anträge und Anfragen von Stadträten zur Befassung zugelassen werden, wenn sie angebliche „anstößige“, „rassistische“ oder „diskriminierende“ Inhalte aufweisen. Dagegen läuft derzeit eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Obwohl unter demokratischen Parteien eigentlich Einigkeit darüber bestehen sollte, dass eine solche Vorselektion der demokratischen Entscheidungsfindung durch gewählte Gremien unhinnehmbar ist, beschloss nun vorvergangene Woche der bayerische Landtag, sich dieser Klage nicht anzuschließen.

Aus Sicht der AfD ist diese Blockadehaltung der etablierten Parteien gegen eine Klage, die eine zumindest klärungsbedürftige Stadtratsentscheidung zum Gegenstand hat, unverständlich. Dass SPD und Grüne hier nicht mitziehen würden, war zu erwarten (die Entschließung in Würzburg war natürlich ihren dortigen Fraktionen durchgesetzt worden). Dass allerdings CSU, Freie Wähler und FDP der Popularklage ebenfalls ihre Unterstützung versagten, überrascht doch sehr.

Beispiel könnte Schule machen

Mit Blick auf die drohende Gefahr, dass das Würzburger Beispiel Schule macht und fortan auch in anderen Kommunen, anschließend dann womöglich auch auf Landes- oder Bundesebene Debatten präventiv abgewürgt, Bürgerbegehren ignoriert und die politische Willensbildung sabotiert wird, weil sie in willkürliche Begriffsetiketten verpasst bekommen, ist diese Haltung des Parteienkartells mehr als bedenklich.

Dagegen erhebt die AfD nun scharfe Kritik: Ihr rechtspolitischer Sprecher im Bayerischen Landtag, Christoph Maier (auf dessen Bürgerbüro in Memmingen vergangene Woche erst ein mutmaßlich linksextremistischer Anschlag verübt worden war), und ihr innen- und sicherheitspolitischer Sprecher, Richard Graupner, erklärten dazu, die Vorprüfung von Anträgen und Anfragen in einem Stadtrat auf „anstößige”, „rassistische” und „diskriminierende” Inhalte stelle einen „Frontalangriff auf die Demokratie” dar.

Vorabauswahl nach „Lust und Laune”

Damit werde, so die AfD-Abgeordneten, das aus der Verfassung abgeleitete Antragsrecht für kommunale Mandatsträger der beliebigen Beurteilung durch die Verwaltung, dem Geschmack oder der persönlichen Meinung des Sitzungsleiters unterworfen und somit das Recht auf Ausübung einer effektiven Opposition letztlich unmöglich gemacht, da missliebige Beiträge fortan unter Verweis auf die Geschäftsordnung schlichtweg unbeachtet blieben. Maier:

„Das ist ein Skandal! Wir erleben hier den nächsten Schritt auf dem Weg in die gelenkte Demokratie!“

Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD im Bayerischen Landtag

Und sein Kollege Graupner ergänzt: Diese Manipulation der Geschäftsordnung reiht sich nahtlos ein in die illiberale Verbotspolitik der Stadt Würzburg. Derselbe Stadtrat hat kürzlich den Partysong ‚Layla‘ vom Kiliani-Volksfest verbannt. Wer heute Lieder und Anträge verbietet, wird morgen auch Meinungen verbieten. Dieses verfassungswidrige Bestreben darf nicht Schule machen! Es ist höchste Zeit, dass der Landtag und der Bayerische Verfassungsgerichtshof zum Schutz von Demokratie und Freiheit eingreifen!“ Wie es aussieht, scheitert diese Hoffnung wohl an den linken Mehrheitsfraktionen, zu denen mittlerweile auch die Union gezählt werden muss."

Quelle: Wochenblick

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