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Union: BGH schafft Rechtssicherheit beim Basiskonto

Archivmeldung vom 30.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der BGH hat am heutigen Dienstag sein Urteil zu Entgelten beim Basiskonto gesprochen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer: "Der Zugang zum Basiskonto wurde mit dem Zahlungskontengesetz umgesetzt. Kernstück des Gesetzes war die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle."

Beide weiter: "Auch diejenigen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, beispielsweise obdachlose Menschen, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Damit die Gebühren für den besonders schutzbedürftigen Adressatenkreis der Basiskonten überschaubar bleiben, wurden sie im Zahlungskontengesetz durch das Kriterium der "Angemessenheit" begrenzt. Diesem Kriterium wurden durch die Rechtsprechung bereits klare Konturen verliehen.

Auch das aktuelle BGH-Urteil erklärt unangemessen hohe Entgelte für unwirksam. Das Gericht stellt u.a. fest, dass Entgelte jedenfalls dann nicht angemessen im Sinne des § 41 Abs. 2 ZKG sind, wenn in dem verlangten Entgelt Kostenbestandteile enthalten sind, die entweder gar nicht oder jedenfalls nicht nur auf die Nutzer der Basiskonten umgelegt werden dürfen. Aus dem Zusammenspiel der aktuellen Gesetzeslage mit Deckelung der Gebühren und der zusätzlichen Möglichkeit von BaFin-Interventionen, kann und sollte gegen Ausreißer bei den Gebühren wirksam vorgegangen werden. Im vorliegenden BGH-Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt und Recht erhalten. Bei überhöhten Bankgebühren ermutigen wir Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich dazu, ihre örtlichen Verbraucherzentralen zu informieren, damit diese gegen im Einzelfall unangemessen hohe Gebühren vorgehen können. Auch für solche Fälle haben wir den Marktwächter Finanzen mit Bundesmitteln eingerichtet, um über die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt zu beobachten und zu analysieren, damit auf Fehlentwicklungen schnell reagiert werden kann."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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