Ralf Stadler: Stromerzeugung in der Entwaldungsverordnung verankern – Der bayerische Wald darf nicht beliebig abgeholzt werden!
Im Rahmen des Green Deal wurde 2023 eine Entwaldungsverordnung eingeführt, die Ende 2025 in Kraft treten soll. Danach soll es untersagt sein, Waren, für die ab 1. Januar 2021 Wälder gerodet oder Wald-Ökosysteme beschädigt wurden, auf dem EU-Binnenmarkt anzubieten oder zu exportieren. Insbesondere handelt es sich um Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Papier oder Möbel.
Da in den Bayerischen Staatsforsten Holz geschlagen wird, muss dieser auch unter diese Verordnung fallen. Jedoch sind viele Probleme noch ungelöst: Die EU hat zwar mittlerweile u.a. das Datenhandling im EU-Informationssystem verbessert, doch viele Umsetzungsprobleme, etwa bezüglich der Produktliste, sind nach wie vor nicht beseitigt.
Ralf Stadler fragt als Mitglied im Beirat der Bayerischen Staatsforsten und forstpolitischer Sprecher im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags nach: „Ist die Stromerzeugung absichtlich nicht in der Produktliste verzeichnet? Gilt die EUDR auch für die Bayerischen Staatsforsten? Diese Fragen dürfen nicht länger unbeantwortet bleiben. Obwohl die Entwaldungsverordnung produktbasiert ist und damit ausnahmslos für alle Unternehmen gilt, die EUDR-relevante Rohstoffe und Waren handeln, fühlen sich die Bayerischen Staatsforsten und weitere Waldbesitzer nicht angesprochen.
Weiterhin werden Wälder für die Stromerzeugung gerodet. Um diese massiven Eingriffe im bayerischen Wald zu verhindern, muss die Stromerzeugung in der Produktliste der EUDR verankert werden. Um unseren Wald vor weiterer Landschaftsverschandlung zu bewahren, habe ich einen Antrag im Landtag eingereicht, den unser forstpolitischer Sprecher Harald Meußgeier vollumfänglich unterstützt. Die Staatswälder sind kein Eigentum des Freistaats, das beliebig genutzt, verpachtet oder veräußert werden könnte!“
Quelle: AfD Bayern