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NRW-Justizminister gegen Gefängnisstrafen fürs Schwarzfahren

Archivmeldung vom 29.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: mkorsakov, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: mkorsakov, on Flickr CC BY-SA 2.0

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) stellt sich gegen die Strafbarkeit des Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln. "Ich setze mich dafür ein, dass die Vorschrift "Erschleichen von Leistungen" aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird", sagte er der "Rheinischen Post".

Diese Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein berge die Gefahr, dass gegen "sozial Schwache", die sich weder ein Auto noch eine Fahrkarte leisten können, aber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, Geldstrafen verhängt werden. "Wenn sie diese Geldstrafen nicht zahlen können, reagiert der Staat in letzter Konsequenz mit dem schärfsten Schwert, nämlich der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe." Solche kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verbessern die Situation laut Limbach allerdings nicht. "Wir können unsere Ressourcen in der Justiz besser einsetzen."

Abgesehen davon führte Limbach juristische Gründe an, das geltende Recht zu ändern. Wer ohne Fahrschein öffentliche Verkehrsmittel benutzt, verstoße erst einmal gegen den Beförderungsvertrag mit den Verkehrsbetrieben. "Wie in vielen zivilrechtlichen Verträgen, sehen auch die Beförderungsverträge Sanktionen vor, nämlich das erhöhte Beförderungsentgelt". Anders als im Vertragsrecht üblich, werde das Fahren ohne Fahrschein aber zusätzlich auch strafrechtlich sanktioniert. "Zivilrechtliche Ansprüche werden also mit dem Strafrecht durchgesetzt", so der Minister. Anlass zur Diskussion bieten aktuelle Fälle wie der der ehemals wohnungslosen 56-jährigen Gisa M., die derzeit in Haft sitzt. Zahlreiche Menschen fordern seit Wochen ihre Freilassung so kamen am Dienstag Demonstranten zu einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Düsseldorf zusammen. Bei der Justizministerkonferenz am 10. November kamen die Justizminister der Bundesländer bereits darin überein, "dass allein durch die Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein die Rechtslage künftig nachhaltig und grundlegend verbessert werden kann", so der Wortlaut des gemeinsamen Beschlusses.

Sie haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gebeten, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. "Ich setze darauf, dass der Bundesminister der Justiz der Bitte der Justizminister der Länder während ihrer Herbstkonferenz am 10. November 2022 nachkommt und im Zuge der geplanten Modernisierung des Strafrechts auch die Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein angeht", so Limbach.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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