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TÜV-Prüfung: Van Laack-Schutzkittel nicht einsatzfähig

Archivmeldung vom 26.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Daumen runter, Gefällt nicht, Nein (Symbolbild)
Daumen runter, Gefällt nicht, Nein (Symbolbild)

Foto: Pixman
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine Qualitätsprüfung des TÜV Rheinland hat weitere Zweifel am millionenschweren Schutzkittel-Auftrag der NRW-Landesregierung an die Modefirma van Laack befeuert. Die Untersuchung in einem Kölner TÜV-Labor förderte nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung erhebliche Bedenken gegen den Einsatz der Schutzausrüstung in der medizinischen Versorgung von Corona-Patienten zu Tage.

Laut Testurteil fehle dem Kittel die nötige Reiß- und Nahtfestigkeit. Außerdem sei keine ausreichende Dichtigkeit gegenüber Flüssigkeiten gegeben. Wegen einer fehlenden "CE"-Kennzeichnung zweifelt der TÜV grundsätzlich an der Marktzulassung für den Medizinsektor.

Die SPD-Opposition im Landtag hatte den international tätigen Prüfdienstleister um eine Einschätzung gebeten, nachdem mindestens zwei Universitätskliniken in NRW den Einsatz von Kitteln aus der van Laack-Bestellung des Landes abgelehnt hatten. Die Hygiene-Abteilungen der Kliniken hatten zunächst keine Freigabe erteilt. Für andere Bundesländer hatte der TÜV im vergangenen Jahr weltweit Corona-Schutzausrüstung bereits vor deren Beschaffung durch die Landesregierungen geprüft.

Die NRW-Großbestellung von Schutzkitteln bei van Laack im Wert von 38,5 Millionen Euro netto sorgt seit Monaten für Diskussionen. Das Geschäft hatte Kritik hervorgerufen, weil Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) persönlich den Kontakt zu dem Mönchengladbacher Mode-Unternehmen gesucht hatte und dabei von seinem ältesten Sohn unterstützt wurde. Johannes "Joe" Laschet ist als Mode-Blogger seit Jahren mit van Laack im Geschäft.

Eine von der SPD eingeschaltete Koblenzer Anwaltskanzlei war Anfang Februar in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss gekommen, dass bei der Schutzkittel-Bestellung "grob gegen die herrschenden Vorschriften des Vergaberechts" verstoßen worden sei. Die Landesregierung hatte mit Verweis auf einen besonderen Materialmangel zu Beginn der Corona-Pandemie die Schutzkittel exklusiv mit van Laack entworfen und keine weiteren Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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