Staatsrechtler Wieland: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine Grundgesetz-Änderung
Laut dts Nachrichtenagentur sagt der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland, für die Drohnenabwehr der Bundeswehr im Inland sei keine Grundgesetz-Änderung nötig. Er verweist in einem Gespräch mit dem Handelsblatt auf den Verteidigungsauftrag und hält Anpassungen am Luftsicherheitsgesetz für ausreichend.
Die dts zitiert Wieland mit der Einschätzung, die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren könnten, falle ebenso unter den Verteidigungsauftrag wie der Abfang-Einsatz gegen fremde Militärflugzeuge. Demnach dürfe die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert seien. Als Gesetzesfolge nennt Wieland eine Präzisierung des Luftsicherheitsgesetzes, nicht jedoch eine Änderung des Grundgesetzes.
Einordnung: Über die richtige Rechtsgrundlage wird seit den jüngsten Drohnen-Alarmen, unter anderem rund um den Flughafen München, politisch und fachlich gestritten. Parallel kursieren Vorschläge, die Zuständigkeiten zwischen Polizei und Bundeswehr klarer zu regeln und die Amtshilfe explizit für Drohnenlagen zu fassen. Juristische Analysen halten eine LuftSiG-Präzisierung für gangbar, Polizeigewerkschaften mahnen zugleich, der Schwerpunkt müsse bei Befähigung und Zuständigkeit der zivilen Sicherheitsbehörden bleiben.
Quelle: ExtremNews