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NRW will Änderung bei der Sonntagsarbeit prüfen

Archivmeldung vom 27.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Das Landesarbeitsministerium NRW will prüfen, ob es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts seine Verordnung zur Sonntagsarbeit anpassen muss. "Auch in der NRW-Verordnung gibt es eine Ausnahme für Call-Center. Deshalb wird genau geprüft werden, ob eine Änderung sinnvoll ist", sagte ein Sprecher der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).

Dazu müsse aber erst die Urteilsbegründung abgewartet werden. "Dann wird zügig auf eine sinnvolle Änderung hingearbeitet, davon ist auszugehen." Sollte bei der Prüfung herauskommen, dass Änderungen nötig werden, könnte sich NRW für eine bundesweit einheitliche Lösung aussprechen: "Im Ergebnis wäre dann zu prüfen, ob statt einer Anpassung einzelner Bedarfsgewerbeverordnungen der Länder eine Regelung im Arbeitszeitgesetz des Bundes angezeigter wäre. Dies werden wir mit den Ländern und dem Bund zur Sprache bringen", so der Sprecher des Landesarbeitsministeriums. NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) sagte der Zeitung zur in NRW geltenden Gesetzeslage: "Unser Ladenöffnungsgesetz ist ein guter Kompromiss zwischen kulturell notwendiger Sonntagsruhe und veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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