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Grüne und Linke im Bundestag wollen kooperieren

Archivmeldung vom 28.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Grüne und Linke wollen zur Wahrung ihrer Minderheitsrechte im Bundestag kooperieren. Das verlautete am Montag aus beiden Fraktionen, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Nach Informationen der Zeitung werden sie einen Vorstoß zur Änderung der Geschäftsordnung in den Ältestenrat einbringen. Er soll sicherstellen, dass Oppositionsfraktionen unabhängig von ihrer Größe Sondersitzungen, Anhörungen und Enquete-Kommissionen beantragen können, wenn sie nicht das bislang erforderliche Quorum von 25 Prozent der Mandate erreichen.

Das Recht, Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht auch mit weniger als einem Viertel der Bundestagssitze einzureichen, soll Teil eines Artikelgesetzes werden, mit dem wiederum das Verfassungsgerichtsgesetz geändert würde. Das Quorum soll ergänzt werden durch die Formulierung "Fraktionen, die die Regierung nicht tragen". Durch Normenkontrollklagen lässt sich überprüfen, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Mit Hilfe des Artikelgesetzes soll auch das Untersuchungsausschussgesetz geändert werden. Linke und Grüne gehen damit über das Angebot von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hinaus. Er wollte die Änderung der Geschäftsordnung durch einen einfachen Beschluss ersetzen und das 25-Prozent-Quorum für Normenkontrollklagen lassen, wie es ist. Linke und Grüne werden ihre Pläne zunächst am Donnerstag im Ältestenrat des Bundestages zur Diskussion stellen. Bleiben Union und SPD dort stur, könnten Linke und Grüne im Plenum eine Abstimmung erzwingen - mit wahrscheinlich negativem Ausgang. "Man sollte es jetzt richtig machen", sagte der Sprecher der Linksfraktion, Hendrik Thalheim, der "Frankfurter Rundschau". Im Zweifel seien die einschlägigen Drucksachen "einbringungsfähig".

Unterdessen erklärte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, in der "Frankfurter Rundschau": "Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden und eine starke große Koalition gewählt. Dies ist erst einmal von allen Seiten für die kommende Legislaturperiode zu akzeptieren. Jedoch ist meines Erachtens für eine funktionierende Demokratie eine ihre parlamentarischen Kontrollfunktionen wahrnehmende Opposition unerlässlich."

Limbach ist Vorsitzende des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Zuvor hatte der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz für eine Änderung des Grundgesetzes plädiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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