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AfD im Staatsdienst: Länder bereiten Konsequenzen bei bestätigter Einstufung vor

Freigeschaltet am 06.10.2025 um 08:06 durch Sanjo Babić
Ermordung von Anneken Hendriks in Amsterdam 1571 auf einem Scheiterhaufen.
Ermordung von Anneken Hendriks in Amsterdam 1571 auf einem Scheiterhaufen.

Von Jan Luyken - Cl Roger-Viollet, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3750406

Brandenburg und Thüringen wollen dienstrechtliche Schritte prüfen, sollte die AfD insgesamt rechtskräftig als „gesichert rechtsextrem“ gelten, berichten Landesregierungen über dts. Grundlage sind neue VS-Bewertungen und bereits verschärfte Disziplinarregeln.

Beide Länder verweisen auf den Einzelfallgrundsatz – eine Parteimitgliedschaft allein reicht nicht, wohl aber konkrete Pflichtverstöße oder fehlende Verfassungstreue. Juristisch ginge es um Disziplinarverfahren, Versetzungen oder im Extremfall Entfernung aus dem Dienst. Parallel laufen Klagen gegen verschärfte Regeln.

Rechtsexperten betonen, dass Maßstab stets die freiheitlich-demokratische Grundordnung bleibt. Die Debatte wird bundesweit geführt und dürfte bei künftigen Personalentscheidungen stärker wiegen. Auch andere Länder evaluieren ihre Verfahren.

Quelle: ExtremNews


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