AfD im Staatsdienst: Länder bereiten Konsequenzen bei bestätigter Einstufung vor
Archivmeldung vom 06.10.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Von Jan Luyken - Cl Roger-Viollet, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3750406
Brandenburg und Thüringen wollen dienstrechtliche Schritte prüfen, sollte die AfD insgesamt rechtskräftig als „gesichert rechtsextrem“ gelten, berichten Landesregierungen über dts. Grundlage sind neue VS-Bewertungen und bereits verschärfte Disziplinarregeln.
Beide Länder verweisen auf den Einzelfallgrundsatz – eine Parteimitgliedschaft allein reicht nicht, wohl aber konkrete Pflichtverstöße oder fehlende Verfassungstreue. Juristisch ginge es um Disziplinarverfahren, Versetzungen oder im Extremfall Entfernung aus dem Dienst. Parallel laufen Klagen gegen verschärfte Regeln.
Rechtsexperten betonen, dass Maßstab stets die freiheitlich-demokratische Grundordnung bleibt. Die Debatte wird bundesweit geführt und dürfte bei künftigen Personalentscheidungen stärker wiegen. Auch andere Länder evaluieren ihre Verfahren.
Quelle: ExtremNews

