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Deutsche Rentenversicherung weist Kritik an der Renteninformation zurück

Archivmeldung vom 16.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Medien berichten aktuell unter Berufung auf die Aktion "Finanzwissen für alle" des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI), die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung enthalte keine Hinweise auf einen Kaufkraftverlust und zusätzlich anfallende Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung bezüglich der dargestellten künftigen Rente. Diese Aussagen sind eindeutig falsch. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Zutreffend ist vielmehr: In der jährlichen Renteninformation weist die Deutsche Rentenversicherung gleich im ersten Absatz ausdrücklich auf etwaige Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie durch Steuern hin. Ebenso enthält die Renteninformation einen deutlichen Hinweis auf den Kaufkraftverlust und ein konkretes Berechnungsbeispiel hierzu.

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert die Versicherten ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich mit Hilfe einer Hochrechnung über die künftigen Rentenansprüche. Sie ist damit eine wichtige Grundlage für die Planung der zusätzlichen Altersvorsorge.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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