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Studie: Lohnabstandsgebot wird durch Bürgergeld verletzt

Archivmeldung vom 03.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Putzfrau
Putzfrau

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Bürgergeld-Empfänger haben im kommenden Jahr in vielen Fällen wohl mehr Geld zur Verfügung als Haushalte, in denen ein Alleinverdiener zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet. Das zeigen Beispielrechnungen des Forschungsinstituts IfW Kiel, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Demnach stehen die Arbeitnehmer nur in Single-Haushalten mit höchstens zwei Kindern besser da als die Sozialleistungsbezieher. Dabei sind Ansprüche wie das Kindergeld oder Wohngeld berücksichtigt, nicht aber aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung. Eine Familie mit drei Kindern und Bürgergeld-Bezug habe - je nach Alter der Kinder - monatlich rund 578 bis 884 Euro mehr zur Verfügung als ein vergleichbarer Haushalt, in dem eine Person 40 Wochenstunden für zwölf Euro die Stunde arbeitet.

Damit sei das Lohnabstandsgebot verletzt, was bis 2010 Bestandteil der Sozialgesetzgebung war, schreiben die Forscher. Es besagte, dass die Sozialleistungen für eine fünfköpfige Familie nicht das Einkommen eines Paares mit drei Kindern überschreiten dürfen, bei dem nur ein Partner Vollzeit arbeitet. Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke kritisierte, dass die Studie nicht berücksichtige, dass die Arbeitnehmerhaushalte gegebenenfalls Anspruch auf Sozialleistungen hätten, mit denen das Arbeitseinkommen aufgestockt werden kann. "Wir leben in einem Sozialstaat, der durch Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld und aufstockende Grundsicherung sozialen Ausgleich schafft und Gerechtigkeit herstellt", sagte sie dem "Handelsblatt". Das bedeute: Wer arbeitet, habe immer mehr Geld zur Verfügung. "Diese Logik gibt es heute bei Hartz IV und diese Logik gilt natürlich auch beim Bürgergeld."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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