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FDP kritisiert Union wegen verzögerter Verfassungsrichterwahl

Archivmeldung vom 18.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stefan Ruppert  (2015)
Stefan Ruppert (2015)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Stefan Ruppert, hat die Union scharf kritisiert, weil diese bisher keinen Nachfolger für den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, vorgeschlagen hat. "Dass CDU und CSU die Besetzung eines solch wichtigen Amtes derart schleifen lassen, ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Fraktion aktuell vorrangig mit sich selbst befasst", sagte Ruppert der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die ordnungsgemäße Erledigung grundlegender Staatsgeschäfte dürfe darunter aber nicht leiden - insbesondere wenn es um das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes gehe. Ein erfahrener Bundesverfassungsrichter nennt die Verzögerung gegenüber der Zeitung "schlimm". Für die "wirklich wichtigen Entscheidungen", so formuliert es ein anderer Verfassungsrichter, habe man in Berlin offenbar keinen Kopf. Die FDP moniert, die Große Koalition habe offenbar noch nicht verstanden, dass sie längst über keine eigene Mehrheit im Bundestag für die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht mehr verfüge. Es sollte demnach in ihrem eigenen Interesse liegen, das Gespräch mit der FDP zu suchen.

"Da es sich bei dem Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts um eine wegweisende Personalentscheidung handelt, erwarten wir von der Union, dass sie zeitnah auf uns zukommt und in der Sache endlich aktiv wird", so Ruppert. Als FDP-Mitglied des Wahlausschusses "kenne ich nach über einem Jahr noch nicht mal meinen Ansprechpartner für dieses Thema bei der Union". Sollte nicht bald ein Nachfolger Kirchhofs gewählt werden, so wird das Plenum des Bundesverfassungsgerichts, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Vorschlag aus drei Personen machen, der freilich für das Parlament nicht verbindlich ist. Das Plenum tagt regulär wieder am 20. November.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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