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Bundestagsjuristen stärken Lammert im Rederecht-Streit den Rücken

Archivmeldung vom 17.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion

Gegen massive Proteste der Fraktionsführungen hat Bundestagspräsident Norbert Lammert im Rederecht-Streit Rückendeckung von den zuständigen Bundestagsjuristen bekommen. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in der Euro-Rettungsschirm-Debatte das Rederecht für die Abgeordneten Schäffler und Willsch zulässig war", sagte der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), der "Rheinischen Post".

Lammert hatte den Euro-Rebellen von CDU und FDP, Klaus-Peter Willsch und Frank Schäffler, jeweils rund fünf Minuten Redezeit eingeräumt, obwohl sie wegen abweichender Meinung von ihren eigenen Fraktionen nicht als Redner angemeldet worden waren. Daraufhin hatten die Fraktionsführungen von Koalition und Opposition im Ältestenrat den Bundestagspräsidenten einen Rüffel erteilt und ihn offiziell aufgefordert, zur bewährten Praxis zurückzukehren. Strobl sagte nun, das Rederecht für die Abweichler sei in diesem Fall nicht nur zulässig, sondern seiner Meinung nach sogar "angebracht und notwendig gewesen, um den Sinn einer parlamentarischen Beratung zu erfüllen". Allerdings sei dies kein Maßstab für alle Debatten. Die Gefahr sei zu groß, dass sonst Abgeordnete versucht wären, über Meinungen, die nur in Nuancen von der Fraktionsrichtung abweichen, zusätzliches Rederecht herauszuschlagen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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