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Bundesregierung: Von Wohngeldreform profitieren 660.000 Haushalte

Archivmeldung vom 07.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

Von der geplanten Reform des Wohngeldes sollen nach dem Willen der Bundesregierung Hunderttausende Geringverdiener-Haushalte profitieren. Das geht aus einer Kabinettsvorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hervor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll und über welche das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

"Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren", heißt es in dem Dokument. "Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen." 180.000 Haushalte werden durch die Reform erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld erhalten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Seehofer will die für die Berechnung des Wohngeldes ausschlaggebenden Miethöchstbeträge neu festsetzen und sie um bis zu 10,2 Prozent erhöhen.

"Je nachdem, ob in einer Region die Mieten stark angestiegen sind, wird die Miete unterschiedlich stark bezuschusst", heißt es im Entwurf. Eingeführt werden soll dafür eine neue "Mietenstufe VII", um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Anders als bisher ist geplant, das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anzupassen. "Die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger wird dadurch zukünftig weniger schwanken", heißt es in dem Entwurf. Laut Vorlage sind die Mieten derer, die Wohngeld erhalten, seit 2015 um gut vier Prozent gestiegen. Bis Ende 2019 wird mit einem Anstieg um neun Prozent gerechnet. Zuletzt war das Wohngeld Anfang 2016 angepasst worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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