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Karlsruhe kippt neue Obergrenze für Parteienfinanzierung

Archivmeldung vom 24.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geldkoffer: für schöne Männer leichter zu ergattern. Bild: pixelio.de, Kasper
Geldkoffer: für schöne Männer leichter zu ergattern. Bild: pixelio.de, Kasper

Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung für nichtig erklärt. 2018 hatte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD dafür gestimmt, dass die Parteien ab 2019 insgesamt rund 25 Millionen Euro mehr an staatlichen Geldern bekommen sollen als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt sollte es damit ab 2019 dann 190 Millionen Euro aus der Staatskasse geben. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linke dagegen war in Karlsruhe erfolgreich. Auch die AfD hatte geklagt, allerdings mit anderen Argumenten. Hierüber will das Bundesverfassungsgericht später entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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