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Martin Huber (CSU): "Das Bürgergeld ist ungerecht und ein Schlag ins Gesicht für die fleißigen Arbeitnehmer."

Freigeschaltet am 02.09.2025 um 14:20 durch Sanjo Babić
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei  mit Lohnsklaven (Symbolbild)
Immer mehr Arbeitsplätze gleichen Lohnsklaverei mit Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der CSU-Generalsekretär Martin Huber hat sich im Interview mit dem TV-Sender phoenix für die Abschaffung des Bürgergelds stark gemacht, das er für einen "ganz krassen Fehlanreiz" hält.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) habe deutlich gemacht, dass das Bürgergeld die Aufnahme von Arbeit behindere und erschwere. Nach IAB-Berechnungen würden 100.000 Bürgergeld-Empfänger weniger bis zu drei Milliarden Euro mehr für die öffentlichen Kassen bedeuten. 

"Deswegen ist völlig klar: Es braucht einen Vorrang für die Vermittlung. Arbeiten muss attraktiver werden. Deswegen ist auch völlig klar: Wer im Bürgergeld ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt, der kann nicht auf Solidarität, auf die Unterstützung des Sozialstaats hoffen. Deswegen brauchen wir hier auch eine Verschärfung der Sanktionen." Und weiter: "Das Bürgergeld ist ungerecht. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die fleißigen Arbeitnehmer." Es solle abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden.

Die CSU lehne außerdem Steuererhöhungen als "Gift für die Konjunktur und die Motivation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" ab. Das Gebot der Stunde laute "entlasten und nicht neu belasten". Als Beispiel nannte Huber die Erbschaftssteuer, über deren Höhe nach Vorstellung der CSU die Bundesländer selbst entscheiden sollen. "Wir in Bayern würden dann die Erbschaftssteuer deutlich senken", denn diese sei auch ein Respekt vor der Lebensleistung. Viele Erben seien gezwungen, das Elternhaus zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. "Insofern ist für uns auch völlig klar: Das Elternhaus ist nicht einfach nur eine Immobilie. Das Elternhaus ist Lebensleistung, die die Eltern, die Großeltern auch geschaffen haben für die eigene Altersvorsorge, aber auch für die nachfolgenden Generationen. Und deswegen ist völlig klar: Das Elternhaus muss auch im Erbfall in Familienhand bleiben können."

Quelle: PHOENIX (ots)

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