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Immissionsschutzgesetz-Änderung: Bundesregierung drohen Klagen

Archivmeldung vom 26.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stickoxide (NOx): Wurden Grenzwerte absichtlich so klein gemacht um die deutsche Automobilindustrie zu (zer-)stören?
Stickoxide (NOx): Wurden Grenzwerte absichtlich so klein gemacht um die deutsche Automobilindustrie zu (zer-)stören?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung droht mit der geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Klagen von Unternehmen und anderen EU-Mitgliedsstaaten heraufzubeschwören. In der Stellungnahme der EU-Kommission auf den Entwurf zur Änderung des BImSchG, über die die "Welt" berichtet, heißt es, die Festlegung auf die Gruppe von Handwerkern und Lieferservices, die in den Genuss von Ausnahmeregelungen bei Fahrverboten in deutschen Städten kommen könnten, sei "diskriminierend und sollte vermieden werden".

Darüber hinaus fordert die Kommission die Bundesregierung auf, "es sollte erläutert werden", wie man Dieselfahrzeuge von Gewerbetreibenden im Fall von "nichtdeutschen Nachrüstungen", also ohne eine Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), von Fahrverboten ausnehmen wolle, wenn diese die entsprechenden Vorgaben beim Schadstoffausstoß erfüllen würden. Mit der Änderung des BImSchG sollen Gerichte bei Städten, die den EU-Grenzwert für die Stick stoffdioxidbelastung nur bis zu einem gewissen Maß überschreiten, in aller Regel keine Fahrverbote verhängen können.

Für Autos von Handwerkern und Lieferdiensten sind auch bei Fahrverboten Ausnahmen vorgesehen, wenn sie ihren Sitz in der entsprechenden Stadt oder der Region haben oder dort Aufträge abarbeiten. Zudem müssen ihre Autos nachgerüstet sein und dafür die Voraussetzungen für Fördermittel des Bundes erfüllen. Die EU-Kommission will die Verabschiedung des Gesetzes laut der "Welt" trotz der Vorbehalte nicht behindern. Betriebe, die außerhalb der genannten Regionen liegen, in Deutschland aber auch in anderen EU-Ländern, könnten in der Gesetzesnovelle einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit auf dem EU-Binnenmarkt und das Diskriminierungsverbot sehen. Schließlich dürfen sie mit ihren Dieseln trotz sauberer Autos in Städte, in denen sie noch nicht im Geschäft sind, nicht zur Akquise von Aufträgen einfahren. "Das Schreiben der EU zeigt neue Rechtsunsicherheit auf. Vermehrt e Klagen und Prozesse könnten die Folge sein. Gerade ausländische Handwerker könnten sich in die Fahrverbotszonen klagen", sagte Oliver Krischer, Vize-Faktionschef der Grünen im Bundestag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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