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Städtebund: E-Scooter erst ab 15 Jahren

Archivmeldung vom 30.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine generelle Altersbeschränkung bei der Nutzung von E-Scootern ab 15 Jahren gefordert. "Der Elektroroller ist ein modernes Kleinfahrzeug, das in vielen europäischen Städten gerade von jungen Menschen gerne genutzt wird", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Um die Regulierung von Schadensereignissen sicherzustellen, sollte eine Versicherungsplakette vorgeschrieben werden und die Nutzung erst ab dem 15. Lebensjahr erlaubt sein", fügte Landsberg hinzu. Eine in der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vorgesehene Differenzierung nach der Höchstgeschwindigkeit, bei der bis zwölf Stundenkilometer auf dem Gehweg gefahren werden darf, lehnt der Städte- und Gemeindebund als "nicht sachgerecht, da kaum kontrollierbar" ab. "Grundsätzlich sollte der E-Scooter wie ein Fahrrad behandelt werden, sodass die Nutzung auf Radwegen und, wo diese nicht vorhanden sind, auf der Straße möglich sein sollte", sagte Landsberg. "Die Freigabe von Gehwegen sollte je nach lokalen Rahmenbedingungen im Ermessen der Kommunen liegen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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