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Berliner Senat verzichtet auf Einspruch gegen Wahlwiederholung

Archivmeldung vom 16.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Landesregierung in Berlin will keinen Einspruch gegen die vom Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt angeordnete Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl einlegen. "Wir respektieren dieses Urteil", sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Mittwochnachmittag in Berlin. "Der Berliner Senat wird keine Beschwerde dagegen einlegen."

Sie selbst sei nicht in Verantwortung gewesen, als die jetzt für ungültig erklärte Wahl erfolgte, fügte die SPD-Politikerin hinzu. Man werde jetzt alles tun, um eine "reibungslose Wahl" vorzubereiten sowie als Senat weiter "handlungsfähig" zu sein. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte die von Pannen geplagte Wahl vom 26. September 2021 am Mittwoch insgesamt für ungültig erklärt.

Auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die am selben Tag stattfanden, sind von dem Urteil betroffen. Die Wahlwiederholung muss innerhalb von 90 Tagen stattfinden, als Termin steht der 12. Februar 2023 im Raum. Die Legislaturperiode verlängert sich durch den erneuten Urnengang allerdings nicht. Veränderte Mehrheitsverhältnisse könnten aber zu einer neuen Zusammensetzung der Landesregierung führen. Bei den Kandidatenlisten für die Wiederholungswahl sind gegenüber dem ursprünglichen Termin keine Änderungen vorgesehen. Bis zum neuen Wahltermin kann das Abgeordnetenhaus in der derzeitigen Zusammensetzung weiterarbeiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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