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Datenschutzregeln auch in Corona-Zeiten: Auskunftspflicht zum Impfstatus wäre rechtswidrig!

Archivmeldung vom 21.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) aus Sachsens sprach sich unlängst für eine Auskunftspflicht für Arbeitnehmer zu ihrem Impfstatus aus. Um dies zu verhindern, hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag nun den Antrag (Drs. 7/7948) gestellt, den Schutz der Gesundheitsdaten beizubehalten.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Frank Schaufel: „Impfen ist und bleibt eine Privatangelegenheit. Sie ist verbunden mit sehr sensiblen Daten über die eigene Gesundheit wie z.B. Vorerkrankungen. Aus diesem Grund gibt es eine besondere Schutzbedürftigkeit für diese Daten und extrem hohe rechtliche Hürden für Auskünfte. Im Klartext: Weder Kollegen, Personalchefs, Vorstände oder andere Vorgesetzte geht es etwas an, was im eigenen Impfpass steht. Ebenso sorgsam ist der Umgang mit der eigenen Krankenakte zu handhaben.

Indem Ministerpräsident Michael Kretschmer diese unumstößlichen Grundsätze mit Füßen tritt, begibt er sich auf den Weg zu einem Gesundheits-Überwachungsstaat. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.

In unserem Antrag fordern wir die sächsische Regierung dazu auf, sich gegenüber dem Bund für eine Beibehaltung der aktuellen Datenschutzregeln auch in Corona-Zeiten einzusetzen. Denn Freiheit gibt es nur gemeinsam mit Datenschutz. Fällt der Datenschutz, sind wir wieder einen Schritt näher am Impfzwang.“

Quelle: AfD Deutschland

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