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Styropor kann wieder entsorgt werden

Archivmeldung vom 16.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein Stück expandiertes Polystyrol (EPS Styropor)
Ein Stück expandiertes Polystyrol (EPS Styropor)

CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1041810

Heute haben die Bundesländer im Bundesrat über eine Änderung der Verordnung des Europäischen Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) beraten. Eingereicht war ein Antrag aus dem Saarland, in dem unter anderem die Rückstufung des HBCD-haltigen Polystyrols als ungefährliche Abfallart gefordert wurde. Kurzfristig wurde aus Nordrhein-Westfalen (NRW) heute ein weiterer Antrag eingebracht: Demnach will NRW ebenfalls eine Herausnahme von HBCD aus der Anlage zur AVV - analog dem Antrag des Saarlandes.

Die Rückstufung soll allerdings auf ein Jahr befristet sein und HBCD zum 01.01.2018 wieder als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Mit der erforderlichen Mehrheit wurde heute im Bundesrat dafür gestimmt, den NRW-Antrag der Bundesregierung zuzuleiten. Angekündigt war, dass am 21. Dezember das Bundeskabinett den Beschluss dann durchwinkt. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte bis zum Schluss versucht, bei den Umweltministern der Länder eine Mehrheit für den Antrag aus dem Saarland zu erreichen.

ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider: "Auch wenn aus unserer Sicht der Antrag aus dem Saarland die bessere Variante darstellt, da wir den Entsorgungsnotstand dauerhaft vom Tisch gehabt hätten, begrüßen wir, dass der Bundesrat sich heute auf die NRW-Variante einigen konnte. Wenn sich die Entsorgungssituation wieder normalisiert und die Preise für die Entsorgung wieder auf Normalmaß kommen, können wir dem Gesetzgeber nachweisen, dass die Vorgaben der EU-POP-Verordnung auch ohne Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall funktioniert. Sollten allerdings die Preise trotz Rückstufung von HBCD weiter hoch bleiben, können die Verwerter nicht mehr mit der aktuellen Rechtslage argumentieren." Schneider ergänzt: "Die Kompromisslösung aus NRW haben wir auch der unermüdlichen Aufklärungsarbeit aus den Landesverbänden des Dachdeckerhandwerks zu verdanken, die uns damit bei den Gesprächen mit Politik, Verbänden und Handwerksorganisationen unterstützt haben."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

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