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Vier Pfoten entsetzt: Mann quält unzählige Lämmer - und bekommt nur 350 Euro Strafe

Archivmeldung vom 25.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo von Vier Pfoten
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Am Amtsgericht Göppingen kam es kürzlich im Sinne des Tierschutzes zu einem skandalösen Urteil: Ein Mitarbeiter eines Schlachthofes war angeklagt, da er Lämmer, die geschlachtet werden sollten, nicht sachgemäß betäubte. Der Schlachthof wurde bereits häufiger von Sachverständigen kritisiert. Damit die Lämmer vor einer Schlachtung betäubt sind, muss ein Stromstoß von vier Sekunden verabreicht werden. Der Angeklagte versetzte die Tiere durch zu kurze Stromstöße lediglich in einen Zustand der Benommenheit, so dass sie bei vollem Bewusstsein geschlachtet und gehäutet wurden.

Bei der Verhandlung ließ der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, keine Reue erkennen. Der Richter ließ durchklingen, dass er nahe dran sei, ihn der vorsätzlichen Tierquälerei zu verdächtigen. Dennoch bekam der Täter nur 350 Euro Strafe. "Es ist ein Skandal", sagt Johanna Stadler, Geschäftsführerin der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN: "Abgesehen von der Tatsache, dass die Strafe viel zu mild ist, hat der junge Mann kein Berufsverbot erhalten. Das bedeutet, dass wahrscheinlich auch weiterhin unzählige Tiere unnötiges Leid durch ihn erfahren werden müssen. Er scheint ein vorsätzlicher Tierquäler zu sein und soll auch so vom Gericht behandelt werden."

Vier Pfoten fordert: Der betreffende Täter muss von jeglicher Interaktion mit Tieren enthoben werden. "Ein Schlachthof ist sowieso ein Ort von Tierleid, -qual und -tod. Dass sich dort Sadisten verwirklichen können, darf aber nicht zugelassen werden.", erklärt Johanna Stadler. "Wir fordern den Schlachthof dazu auf, den Mann mit sofortiger Wirkung zu entlassen." Johanna Stadler ist traurig über das Vorgehen des Richters: "Wenn er sogar zugibt, dass er im Grunde von Vorsatz ausgeht, ist ihm das hoch anzurechnen. Doch wieso hat er nicht gleich nach dieser Prämisse gehandelt? Die Verhandlung hat doch anscheinend klar aufgezeigt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Tierquäler handelt - warum wird er nicht entsprechend verurteilt?"

Quelle: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

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