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Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt das vom Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof

Archivmeldung vom 16.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute das durch den Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof bestätigt. Deutschlands größter Ferkelzüchter darf demnach keine Schweine mehr halten oder betreuen. Zur Begründung erklärt das Gericht: Veterinärmedizinisches Fachpersonal der Behörde habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen Tierschutzkontrollen in den Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen Schweine festgestellt.

Das Gericht bestätigt damit die Feststellungen des Landkreises. Die Schweinehaltung sei, so das Gericht "tierschutzwidrig und verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden". Weiterhin seien entgegen europarechtlicher Vorschriften kranke, nicht transportfähige Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden. Das Gericht legt außerdem dar, es bestehe zumindest hinreichender Anlass zu der Annahme, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren durch Adrianus Straathof eine Gefahr für deren angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiere. Gegen diesen Beschluss kann Adrianus Straathof Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen.

Weitere Hintergründe zu dieser Entscheidung in der Sendung "Report Mainz" am 16.12.2014, 21.45 Uhr im Ersten.

Quelle: SWR - Das Erste (ots)

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