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Reform des Tierschutzgesetzes: Ämter sollen Kadaver auf Tierschutzverstöße hin kontrollieren

Archivmeldung vom 19.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ferkel und Mütter werden in dunklen Ställen eingespeert, mit praktisch keiner Bewegungsfreiheit, mit Insekten und Kadavern.
Ferkel und Mütter werden in dunklen Ställen eingespeert, mit praktisch keiner Bewegungsfreiheit, mit Insekten und Kadavern.

Bild: Screenshot Youtube Video: "Käfighaltung von Sauen in der EU" / Eigenes Werk

Amtstierärzte sollen künftig in Tierkörperbeseitigungsanlagen Kadaver von Schweinen und Rindern auf mögliche Tierschutzverstöße hin untersuchen. Das sehe ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

Der Reformvorschlag ist eine Reaktion auf eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Jahr 2017: Wissenschaftler hatten in sogenannten Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte Hinweise auf massive Tierschutzprobleme in der Schweinehaltung entdeckt.

Die Forscher um die Professorin und Veterinärmedizinerin Elizabeth große Beilage hatten hochgerechnet, dass täglich möglicherweise bis zu 1200 Schweine in den Anlagen entsorgt werden, die zu Lebzeiten "länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden" erlitten haben. Das ist nach dem Tierschutzgesetz zwar verboten, blieb aber bislang weitgehend unentdeckt, da die Kadaver der Tiere entsorgt werden. Die entsprechenden Anlagen fallen nicht in die Zuständigkeit der Amtstierärzte. Künftig sollen sie "stichprobenartig" die rund 20 Entsorgungsbetriebe in Deutschland kontrollieren. Darüber hinaus sieht der Entwurf auch eine Kennzeichnungspflicht für Mastschweine vor. So sollen mögliche Tierschutzverstöße auf die Höfe zurückverfolgt werden können. Die Bundesregierung geht von Mehrkosten für die Schweinehalter in Höhe von etwa zwei Millionen Euro aus. Rinder tragen bereits entsprechende Ohrmarken.

Die entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz eingefordert hatten die Bundesländer mit einem Antrag im Bundesrat. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) begrüßte den Reformvorschlag aus dem Bundesministerium. Es werde eine "echte Regelungslücke" geschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Verbandsanhörung.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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