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Zirkusregister soll Tierleid mindern - Tierrechtler fordern Folgemaßnahmen zum heutigen Bundesratsbeschluss

Archivmeldung vom 30.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat hat heute eine Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen und so den Weg zur Einführung eines Zirkusregisters geebnet. Das Zirkusregister soll zukünftig den Vollzugsbehörden ermöglichen, Informationen über die reisenden Betriebe leichter auszutauschen und somit Verstöße gegen das Tierschutzgesetz effektiver zu bekämpfen.

Tierdramen, wie jenes der Elefantenkuh Maja, können damit in Zukunft verhindert werden. Die Tierrechtsorganisationen animal public und der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßen daher die Gesetzesänderung. Gleichzeitig fordern sie, die Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus zu verbieten.

Immer wieder sorgen die etwa 350 in Deutschland reisenden Zirkusbetriebe für negative Schlagzeilen. Zuletzt erregte der Fall des Zirkus Giovanni Althoff bundesweit Aufsehen, als dieser seine kranke Elefantenkuh Maja einfach zurückließ. Tierschützern war das Unternehmen schon seit einem Jahrzehnt wegen seiner schlechten Tierhaltung bekannt. Doch bedingt durch die ständigen Ortswechsel verliefen Vollzugsmaßnahmen der Behörden immer wieder im Sande. Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, ist daher erfreut über die Änderung des Tierschutzgesetzes: "Das Zirkusregister gibt den Behörden endlich ein Mittel an die Hand, einen Vollzug des Tierschutzgesetzes auch in reisenden Unternehmen durchzusetzen."

Als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt auch Laura Zimprich, Sprecherin des Wildtierschutzvereins animal public, die Gesetzesänderung. Jedoch fordern beide Tierrechtsverbände weitergehende Maßnahmen, Laura Zimprich betont: "Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung auch das Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten im Zirkus, das bereits 2003 vom Bundesrat beschlossen wurde, umsetzt. Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist in reisenden Unternehmen einfach nicht möglich. "

In Österreich ist die Haltung von Wildtieren im Zirkus bereits seit 2005 gesetzlich verboten. In Deutschland hatte der Bundesrat 2003 die Bundesregierung aufgefordert, eine zentrale Registrierung von Zirkusbetrieben mit Tieren zu ermöglichen sowie das Halten bestimmter wild lebender Tiere - insbesondere von Affen, Bären und Elefanten - grundsätzlich zu verbieten.

Quelle: Pressemitteilung Menschen für Tierrechte e.V.

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